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Wärmepumpen-Förderungen

KfW-Förderung für den Heizungstausch

Die Förderung wird für Wohngebäude auf einen Höchstfördersatz von 70 % mit maximal 30.000 € Investitionskosten für die erste Wohneinheit gewährt. Danach gilt bei der 2. – 6. Wohneinheit je 15.000 €, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 €. Bei Nichtwohngebäuden gelten andere Staffelungen.

Nur für selbstnutzende Wohneigentümer: 

Zentrales Förderelement für alle Projekte

Die BEG-Heizungsförderung der KfW ist die wichtigste Unterstützung beim Einbau von Wärmepumpen. Neben einer Grundförderung gibt es je nach geplanter Anlage mögliche Zusatzboni.

Effizienz-Bonus

Dieser Bonus wird für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle gewährt. Dieser Bonus wird einmalig gewährt, unabhängig davon, ob Sie privater oder gewerblicher Eigentümer sind.

Klimageschwindigkeits-Bonus

Wer eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann unter bestimmten Bedingungen einen zusätzlichen Bonus erhalten.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller selbst im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ist die Immobilie vermietet oder im Nießbrauch, entfällt der Bonus.

Einkommensabhängiger Bonus

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Bonus.

Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen aller Bewohner in den letzten zwei Jahren, für die Steuererklärungen vorliegen.

Förderrechner

Beantworten Sie einige Fragen zu ihrem Projekt und erhalten Sie maßgeschneiderte Informationen zur möglichen Höhe des Zuschusses, zu technischen Anforderungen sowie zum richtigen Antragsverfahren.

Kontakt

Gerne sind wir bei der Wahl des Energieberaters behilflich.

Quellen: www.waermepumpe.dewww.kfw.de, www.bafa.de und www.energie-effizienz-experten.de.
Die enrgi GmbH übernimmt keine Haftung für aktuelle Zahlen, Vollständigkeit und Richtigkeit.